Eintrag Transparenz und Targeting politischer Werbung

Was ist der Zweck dieses Eintrags?

Die Verordnung (EU) 2024/900 hat das Ziel, zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts für politische Werbung beizutragen und eine offene und faire politische Debatte zu unterstützen. Die Verordnung behandelt Probleme im Zusammenhang mit Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland bei Wahlen sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke politischer Werbung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sponsor oder Auftraggeber der Anzeige

CDU-Gemeindeverband Bohmte

Kontrollierende Einrichtung

CDU-Kreisverband Osnabrück-Land

Ansprechpartner und Kontakt des Sponsors

Carolin Klevorn

Birkenstraße 18

Telefon: +491515589473

E-Mail: info@cdu-bohmte.de

Kostenübernahme

Ist der Sponsor zugleich der Zahlende: ja

Geplanter Veröffentlichungszeitraum der Anzeige

28.08.2026

Einsatz von Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren

Wurde oder wird die Anzeige online personalisiert an bestimmte Zielgruppen ausgespielt: nein

Zielgruppe:

Reichweite:

Verstöße gegen die EU-Verordnung 2024/900

Wurde bereits früher eine ähnliche Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt: nein

Kostenangaben

Preis/Betrag für diese Anzeige (Brutto-Gesamtbetrag): 298,16

Wert sonstiger Leistungen:

Berechnungsmethode: Pauschale 60x30

Herkunft der Mittel für die Finanzierung

Quelle der Gelder: privat

Ursprung der Mittel: innerhalb EU

Details:

Europäischen Archiv

Link(s) zu dem in Art.13 VO genannten europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen:

Meldeverfahren

Kontakt, falls eine veröffentlichte politische Anzeige nicht der EU-Verordnung 2024/900 entspricht: info@cdu-bohmte.de

Einverständnis und Richtigkeit

Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass alle Angaben korrekt sind und die Anforderungen der EU-Verordnung 2024/900 erfüllt werden.


Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass falls sich oben angegebene Informationen geändert haben, als fehlerhaft herausstellen, er sicherstellt, dass aktualisierte Informationen dem betreffenden Anbieter politischer Werbedienstleistungen unverzüglich, vollständig und genau übermittelt werden.


Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass Art. 5 Abs. 2 der EU-VO 2024/900 (Verbot von Werbedienstleistungen in den letzten drei Monaten vor der Wahl) eingehalten wird.

Hinweise zur Aufbewahrungspflicht:

Die Anzeige wird im internen Verlagssystem gemäß Verordnung für sieben Jahre gespeichert. Das Anzeigenmotiv kann jederzeit beim Verlag angefordert und eingesehen werden.